
Seit 16. April 2022 entfällt die generelle Maskenpflicht für Kund:innen im Einzelhandel. Im Handel und der Gastronomie ist wieder Zutritt für alle – unabhängig vom G-Status – erlaubt.
Bitte beachten Sie dennoch, dass die FFP2-Maskenpflicht für alle Besucher:innen im gesamten öffentlichen Bereich der BahnhofCity Wien Hauptbahnhof, mit Ausnahme der Foodcourts und definierter Shops weiterhin gültig ist.
FFP2-Maskenpflicht in folgenden Bereichen
- Lebensmittelhandel
- Drogerien und Drogeriemärkte
- Tankstellen und Stromtankstellen (sowie Waschanlagen)
- Postdienstanbieter einschließlich deren Postpartner und Anbieter von Telekommunikation
- Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske
Foodcourt-Bereich
Aufgrund der geltenden FFP2 Maskenpflicht in der BahnhofCity Wien Hauptbahnhof ist daher das Konsumieren von Speisen weiterhin nur in den Gastro-Bereichen Ihrer Shops und den Foodcourts gestattet.
Die 2G/3G-Kontrollen & Registrierungen im Foodcourt-Bereich wurden eingestellt.
Unsere zusätzlichen Maßnahmen
Damit Sie beruhigt bei uns Einkaufen können, haben wir eine Vielzahl an präventiven Maßnahmen definiert, zu denen wir uns verpflichten:
- Erhöhte Reinigung von häufig genutzten Touchpoints bzw. Oberflächen wie Türgriffen, Rolltreppen-Handläufe, Aufzugsknöpfe.
- Sicherheitsdienst kontrolliert Einhaltung von behördlichen Vorgaben
- Sensibilisierung der ansässigen Shoppartner:innen zur Einhaltung und Umsetzung der behördlichen Verordnungen.
- Regelmäßige Kundeninformation durch Website und Facebook
- Regelmäßige Information an Shoppartner:innen durch Pächterrundschreiben.
Maskenpflicht für Mitarbeiter:innen
Die Maskenpflicht gilt in den oben genannten Bereichen auch für Mitarbeiter:innen, sofern das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann (zum Beispiel Plexiglaswände).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung & viel Spaß in der BahnhofCity!